Unter dem Namen „Schwingklub Rottal und Umgebung“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 und folgende des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Unter dem Namen „Schwingklub Rottal und Umgebung“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 und folgende des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.